Foto von Sebastian Rühle | zur StartseiteFoto von Sebastian Rühle | zur StartseiteFoto von Sebastian Rühle | zur StartseiteFoto von Sebastian Rühle | zur StartseiteFoto von Sebastian Rühle | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Differenzierung und Förderung

Individuelle Entwicklungsstände

Jedes Kind wird genau dort abgeholt, wo es sich in seiner Entwicklung gerade befindet. Die Klassenleiter*innen sind im engen Zusammenwirken mit den Fachlehrer*innen für die Erfassung der Entwicklungsstände der Schüler*innen verantwortlich. Dazu erfolgen pädagogische Gespräche und Klassenkonferenzen. Im Laufe von mind. zwei Schuljahren werden die Entwicklungsstände der Schüler*innen in Kompetenzbögen eingeschätzt und Zielstellungen für jede Schüler*in erarbeitet. Dazu findet ein gemeinsames Gespräch mit der Klassenleiter*in, der Schüler*in und den Erziehungsberechtigten statt. Die Erreichung der Zielsetzung wird jeweils zum Schuljahresende überprüft.

 

Maßnahmen

Die Lehrkräfte erfassen die individuellen Entwicklungsstände der Schüler*innen durch:

  • Beobachtungen/Untersuchungen aus der Vorschulzeit

  • Beobachtung im Unterricht

  • Lernstandsanalysen/Leistungsvergleiche inner- und außerschulisch

  • Auswertung der Kompetenztests und anderer Vergleichsverfahren

  • Erstellung der Kompetenzbögen

  • Ermittlung des pädagogischen Förderbedarfs durch Klassen- und Fachlehrer*innen

  • Einbeziehung des TQB und sonderpädagogischer Fachkräfte bei der Ermittlung von Ursachen bei sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Förderung von Schüler*innen mit Talenten und Begabungen 

  • Erfassen von Sprachdefiziten bei Schüler*innen mit Migrationshintergrund 

  • Umfeldanalyse bei Schüler*innen mit Verhaltensauffälligkeiten 

 

Umsetzung der Förderrichtlinie

Die Förderung umfasst sowohl die Gruppe der Schüler*innen mit Lerndefiziten und Verhaltensauffälligkeiten als auch die Begabtenförderung und die Förderung von Schüler*innen mit Migrationshintergrund.

 

Arbeit mit Förderplänen:

  • Erfassung von Lerndefiziten und Verhaltensauffälligkeiten

  • Besprechung mit Schüler*innen und Erziehungsberechtigten

  • Verantwortlich hierfür: Klassenlehrer*in, Fachlehrer*in, Beratungslehrer*in, Erzieher*in (bei Hortkindern) und sonderpädagogische Fachkräfte

Maßnahmen
  • Klassenlehrer*in und Fachlehrer*in planen gemeinsam mit den Schüler*innen und Erziehungsberechtigten sowie allen an der Förderung Beteiligten Art und Umfang der Förderung

  • Förderstunden werden für alle Klassenstufen angeboten

  • Förderpläne für Schüler*innen mit Lerndefiziten bzw. Verhaltensauffälligkeiten werden in Zusammenarbeit von Klassen- und Fachlehrer*innen, ggf. mit Beratungslehrer*in und sonderpädagogischen Fachkräften erstellt und mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt

  • die Ergebnisse der Fördermaßnahmen werden durch die Klassenleiter*innen, die Fachlehrer*innen, die sonderpädagogischen Fachkräfte und die verantwortlichen Lehrer*innen für die Förderstunden ständig überprüft und bei Bedarf neu festgelegt oder ausgesetzt

  • als Zweitbesetzung unterstützen Horterzieher*innen die Lehrer*innen im Unterricht

  • bei der Hausaufgabenbetreuung im Schulhort erfolgt eine individuelle Betreuung

 

Differenzierte Aufgabenformate

Differenzierte Aufgabenstellungen für leistungsschwache als auch für leistungsstarke Schüler*innen innerhalb der Klasse erfolgen durch die Klassen- und Fachlehrer*innen.

Maßnahmen
  • Der Unterricht ist so differenziert zu planen und zu gestalten, dass dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Schüler*innen Rechnung getragen wird. 

  • Verschiedene Unterrichtsformen wie Partnerlernen, Gruppenarbeit, Stationsbetrieb, Projektarbeit, Werkstattunterricht u.a. sollen die Schüler*innen mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu gemeinsamen Lösungen führen und die Verantwortung des Einzelnen für die Gruppe hervorheben.